Das Bundeskabinett hat eine Reform der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts beschlossen. So soll es u.a. künftig nur noch zwei Pauschalbeträge für Verpflegungsmehrsaufwendungen geben: zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit gibt es künftig 12 Euro und bei 24 Stunden plus Übernachtung 24 Euro. Auch bei den Fahrtkosten im Falle mehrerer Arbeitsorte soll es Veränderungen geben. Dabei soll eine „erste Tätigkeitsstätte“ als fester Arbeitsort festgelegt werden. Fahrten von der privaten Wohnung zu dieser „ersten Tätigkeitsstätte“ können als Werbungskosten einfach geltend gemacht werden. Wer aber zu anderen Arbeitsorten fährt, kann jedesmal Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten (30 Cent je Kilometer) geltend machen. Das Gesetz muss nun aber noch durch den Bundestag, wo erfahrungsgemäß noch viele Änderungen passieren. Dies will sich auch der BDI zu Nutze machen.
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber zeigte sich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend zufrieden: „Der Kabinettsbeschluss zur strukturellen Verbesserung der Unternehmensbesteuerung und des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts zeigt in die richtige Richtung.“ Einige Details müssten jedoch seiner Ansicht nach noch nachjustiert werden. „Die deutsche Industrie begrüßt, dass die Regierung mit dem Gesetzentwurf größere Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer schaffen will. Im Sinne der Verlässlichkeit wäre es besser gewesen, tradierte Begriffe wie die ‚regelmäßige Arbeitsstätte‘ nicht vorschnell zu opfern“, sagte Kerber. Zudem könnten die neuen Regelungen zur Vermeidung von Steuergestaltungen bei der Verlustverrechnung schädliche Nebenwirkungen für die Unternehmen entfalten. „Umso wichtiger ist es, das insgesamt positive Signal durch die erforderlichen Nachbesserungen zu verstärken.“
Ausführliche Informationen zu den neuen Regeln findet man bei CFO World im Beitrag „Vereinfachtes Reisekostenrecht kommt“.