Studie: Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland im internationalen Vergleich besonders hoch und kompliziert

4. April 2012 | Von | Kategorie: Steuern und Recht

Deutsche Unternehmen zahlen innerhalb der Europäischen Union nach wie vor mit die höchsten Steuern. Es gibt nur wenige andere Länder, die ihren Firmen noch tiefer in die Taschen greifen. In der Reihe der 27 EU-Mitgliedstaaten steht die Bundesrepublik auf einem unrühmlichen 21. Platz, also im unteren Drittel. Das ist das Ergebnis einer Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Der Studie zufolge erfüllt die gegenwärtige Steuerpolitik die zentralen Anforderungen an die Unternehmensbesteuerung nicht. Dazu zählen Entscheidungsneutralität und Einfachheit der Besteuerung sowie die Stärkung der Standortattraktivität. „Die Probleme der Unternehmenssteuerreform 2008 bestehen damit nach wie vor“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Projektleiter der Studie beim ZEW, und weist auf einige Punkte hin, die die Familienunternehmen besonders belasten:

– Überproportionale Steuererhöhungen beschweren gerade die standorttreuen Familienunternehmen stärker als internationale Konzerne, die relativ schnell auf steuerliche Veränderungen reagieren können

– Die indirekte Substanzbesteuerung wurde durch die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten (in erster Linie Zinsen) zum Gewinn im Zuge der Gewerbesteuerermittlung ausgeweitet

– Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die Eigenkapitalfinanzierung noch stärker als zuvor diskriminiert. Hinzu kommt die Benachteiligung bei der Besteuerung von Zinsen für Gesellschafterdarlehen im Vergleich zu Bankzinsen. Dabei hat die Finanzkrise gezeigt, wie wichtig eine Stärkung des Eigenkapitals ist.

– Die Familienunternehmer sind steuerlich weiterhin benachteiligt, wenn sie ihre Gewinne im Unternehmen belassen, also thesaurieren wollen

Zusammenfassend kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Unternehmenssteuerreform für Personengesellschaften in erster Linie Mehrbelastungen bewirkt, während von der Senkung des Körperschaftsteuersatzes allein die Kapitalgesellschaften profitieren und zudem auch die Thesaurierungsbegünstigung nicht zu der proklamierten Entlastung führt.

Hier gibts die komplette Studie als pdf.

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