Industrie begrüßt Reform der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts
21. September 2012 | Von Marc SchmidtDas Bundeskabinett hat eine Reform der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts beschlossen. So soll es u.a. künftig nur noch zwei Pauschalbeträge für Verpflegungsmehrsaufwendungen geben: zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit gibt es künftig 12 Euro und bei 24 Stunden plus Übernachtung 24 Euro. Auch bei den Fahrtkosten im Falle mehrerer Arbeitsorte soll es Veränderungen geben. Dabei
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