Bundesarbeitsgericht setzt klare Regeln für erneute Zeitverträge
16. Mai 2011 | Von Marc SchmidtDas Bundesarbeitsgericht hat für die Frage nach dem Abstand zwischen zwei Zeitverträgen nun für Klarheit gesorgt. Zeitverträge sorgen schließlich im Arbeitsrecht immer wieder für Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen. Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Arbeitsverhältnisse ohne sachliche Begründung nur auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren befristet werden. Dies gilt jedoch laut §
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