Etwas mehr als 1,5 Jahre ist es her, dass der Mindestlohn am 1. Januar 2015 in Deutschland bundesweit eingeführt worden ist. Für ungefähr vier Millionen Menschen sollte sich die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde positiv auswirken. Inzwischen ist bekannt, dass diese erneut angehoben werden soll. Ab Anfang des kommenden Jahres wird der Mindestlohn 8,84 Euro betragen. In den folgenden Jahren könnten weitere Lohnerhöhungen folgen, da die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre die Höhe neu festlegen wird. Daher ist es Zeit, eine Bilanz zu ziehen.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, mussten die Unternehmen ihren steigenden Kosten durch den eingeführten Mindestlohn entweder mit Preiserhöhungen oder Stellenabbau begegnen. Die meisten haben diese an den Endverbraucher weitergegeben und keine Stellen gekürzt. Dadurch sind die negativen Erwartungen einiger Experten in Bezug auf die Arbeitsmarktentwicklungen nicht erfolgt. Eingetreten sind diese hauptsächlich für Minijobs und bezahlte Praktika, für welche die 8,50 Euro pro Arbeitsstunde ebenfalls gelten. Von diesen sind einige Stellen weggefallen.
Darüber hinaus reagieren etliche Arbeitgeber damit, dass sie die Zeit für bestimmte Arbeiten verkürzen, um so die Kosten zu reduzieren. Auch der Einsatz der Arbeitskräfte wird umstrukturiert, indem ein Mitarbeiter anstelle von zweien eingesetzt wird. Diese Maßnahmen bedeuten für Unternehmen in vielen Branchen einen großen Verwaltungsaufwand nicht nur in Bezug auf die Personalkoordination, sondern auch bei der Lohnabrechnung. Dies wird durch die erneute Änderung der gesetzlichen Lohnuntergrenze 2017 nicht einfacher werden. Eine Unterstützung können Lohnprogramme von spezialisierten Herstellern für Businesslösungen wie Lexware sein, welche die Verdienstabrechnung erleichtern und zudem immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand sind.
Wie positiv ist die Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmer?
Tatsächlich sind die Löhne in Deutschland im vergangenen Jahr gestiegen, sodass ein Vollzeitbeschäftigter durchschnittlich 3.624 Euro brutto verdiente. Gewinner dieser Entwicklungen waren Geringqualifizierte, die deutlich mehr als 2014 verdienten. Dies ist natürlich in erster Linie dem Mindestlohn geschuldet. In wirtschaftsstarken Branchen sind zudem der ausbleibende Stellenabbau und die höheren Löhne auf die Knappheit an Arbeitskräften zurückzuführen.
Des Weiteren stellen die Maßnahmen der Arbeitgeber für viele Arbeitnehmer einen steigenden Leistungsdruck dar, weil sie nun im Prinzip mehr oder härter für ihr Geld arbeiten müssen.
Zumindest ist für viele positiv, dass sie ihr Existenzminimum, auch ohne Hartz IV zu beziehen, halten können. Allerdings haben Untersuchungen ergeben, dass die Einführung der Lohnuntergrenze noch keine positiven Veränderungen auf die Kinderarmut in Deutschland gehabt hat. Bis heute ist die Zahl der Kinder aus Aufstockerhaushalten gleichgeblieben. Das bedeutet, dass die Familien, in denen mindestens ein Erwerbstätiger zusätzlich zu seinem Einkommen Hartz IV erhält, nicht weniger geworden sind.
Darüber hinaus gibt es etliche unzufriedene Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um jene, deren Gehalt bereits vor dem 1.1.2015 oberhalb von 8,50 Euro gelegen hat. Diese fühlen sich nun ungerecht behandelt, weil die Differenz zwischen ihnen und den geringer verdienenden Arbeitnehmern weniger groß ist.
Die Entwicklungen sind nicht eindeutig
Grundsätzlich sind die schlimmsten Prognosen wie etwa der Abbau von 900.000 Stellen, den das Münchner Ifo-Institut befürchtet hatte, nicht eingetreten. Lediglich bei den geringfügig Beschäftigten wurde eine größere Anzahl an Stellen (rund 190.000) abgebaut. Davon ist zwar ein Teil zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen geworden, ein anderer ist jedoch tatsächlich verloren gegangen.
Darüber hinaus sehen Fachleuchte die geringen negativen Folgen durch die gute Konjunktur aufgefangen. Daher ist ein eindeutiges Resümee schwer zu ziehen, da nicht sicher ist, ob sich der Arbeitsmarkt ohne den Mindestlohn besser oder schlechter entwickelt hätte.