Die Zahl der Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg steigt. Zum Stichtag 30. Juni 2011 waren in den Handwerksrollen der acht baden-württembergischen Handwerkskammern 131.573 Betriebe verzeichnet, was einem Plus von 558 Betrieben oder 0,4 Prozent seit Jahresbeginn entspricht. Das Wachstum im vergangenen halben Jahr beruht jedoch hauptsächlich auf Kleinstgründungen, teilte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) mit.
Im zulassungspflichtigen Handwerk nahm der Betriebsbestand um 125 auf 83.692 Betriebe ab. Die Anzahl der Neueintragungen ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um knapp 9 Prozent auf 2.261 zurück. „Bei dem derzeit hohen Fachkräftebedarf in vielen Handwerkszweigen steht dem qualifizierten Handwerker auch eine gut bezahlte abhängige Beschäftigung offen, sodass die Selbstständigkeit vielleicht nicht so attraktiv erscheint“, mutmaßt BWHT-Abteilungsleiter Stefan Schütze.
Im zulassungsfreien Handwerk bietet sich indes ein anderes Bild. Der Betriebsbestand stieg im ersten halben Jahr um 2,9 Prozent auf 23.695 Betriebe. Die Zahl der Neueintragungen verzeichnete im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 sogar ein Plus von 20 Prozent, darunter vermutlich wieder viele Kleinstgründungen. „Da zum November 2011 Änderungen bei der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit anstehen, könnten viele Gründungen vorgezogen worden sein“, vermutet Schütze. Die meisten Gründungen gab es in den Berufen Gebäudereiniger, Fliesenleger und Fotograf, wo wenig Startkapital gebraucht wird. Zudem ging rund jede fünfte Gründung auf einen Gründer aus den 2004 der EU beigetretenen Staaten zurück. Schütze: „Wie sich dieser Anteil durch die seit Mai geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit ändern wird, werden wir erst zum Jahresende beurteilen können.“ Im handwerksähnlichen Gewerbe standen zum Stichtag 24.124 Betriebe in den Handwerksrollen.
Viele der Kleinstgründungen verschwinden recht schnell wieder vom Markt, weil die Gründer schlecht vorbereitet sind und häufig das betriebswirtschaftliche Wissen fehlt, so der BWHT. Er fordert deshalb, dass Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von Land und Organisationen nicht eingeschränkt werden dürfen.