Wie Mittelständler Mitarbeiter durch ein betriebliche Krankenversicherung an sich binden können

14. Februar 2012 | Von | Kategorie: Betriebspraxis

In Zeiten von demografischem Wandel und Fachkräftemangel wird es immer wichtiger seine Mitarbeiter zu halten und dauerhaft an sich zu binden. Gerade Mittelständler stehen aufgrund der insgesamt eher geringeren Ressourcen vor besonderen Herausforderungen. Ein wenig bekanntes Mittel zur Mitarbeiterbindung bietet die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Mit überschaubaren finanziellen Mitteln kann ein Mittelständler seinen Mitarbeitern einen echten Zusatznutzen bieten.

Konkret handelt es sich bei der betrieblichen Krankenversicherung um eine arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung, bei der das Unternehmen eine Ergänzungsversicherung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer bezahlt. Die Beiträge dazu können als Betriebsausgaben angesetzt werden. Außerdem können die bKV-Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen als Sachzuwendung behandelt werden. Sachzuwendungen können bis zu einem monatlichen Betrag von insgesamt 44 Euro je Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei bleiben. So kann aus einer Gehaltserhöhung, die sonst von der Steuer aufgefressen würde, ein echtes Mehr für den Mitarbeiter werden.

Der weitere Vorteil für die Arbeitnehmer: Statt einer privaten Krankenzusatzversicherung kann er die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine bKV schließen und das möglicherweise ohne Gesundheitsprüfung – auf die wird nämlich unter bestimmten Bedingungen verzichtet. Die Leistungen sind dabei sehr vielfältig und reichen etwa beim Angebot der Barmenia von den ambulanten Vorsorgeuntersuchungen für 5 Euro im Monat, über Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe für 9,30 Euro im Monat bis zu Krankenhausbehandlungen für 21,10 Euro im Monat.

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