Die Posse um die Münchener Bettensteuer – Verwaltungsgericht München kippt Übernachtungssteuersatzung

4. Juli 2011 | Von | Kategorie: Nachrichten

Seit der Mehrwertsteuersenkung für Hotels geistert das Thema Bettensteuer durch viele Kommunen. Inzwischen wurde sie vielfach bereits eingeführt. In München indes wurde dieses Vorhaben nun vorerst gerichtlich gekippt. In der Folge will die Stadt nun in Berufung gehen und die Posse geht weiter.

Konkret hat das Bayerische Verwaltungsgericht München am 30. Juni 2011 (Az.: M 10 K 10.5725) erklärt, dass die vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung nicht genehmigungsfähig ist. Einer der wichtigsten Gründe gegen die pauschale Steuer in Höhe von 2,50 Euro je Übernachtung ist die undifferenzierte Besteuerung. Schließlich dürften beruflich veranlasste Übernachtungen jedoch nicht mit einer kommunalen Aufwandsteuer belegt werden. Daneben heißt es, dass der pauschale Steuersatz gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt. Die unterschiedliche Höhe von Übernachtungspreisen müsse beim Steuersatz berücksichtigt werden. Höhepunkt des Urteils ist der dritte Punkt des Urteils. Demnach läuft die Erhebung einer Übernachtungssteuer der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen zuwider. „Sie beeinträchtigt damit öffentliche Belange.“

Bayerns Wirtschaftsminister Zeil äußerte sich über das Urteil zufrieden. „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Interesse unserer Tourismusdestination Bayern, unserer Betriebe und unserer Arbeitnehmer im Tourismus. Es hat damit der Einführung einer völlig ungerechtfertigten Bagatellsteuer durch die Hintertür eine klare Absage erteilt. Das Urteil setzt ein wichtiges positives Signal für Hotellerie und Tourismus im Freistaat und bestätigt die wirtschafts- und tourismuspolitische Linie der Staatsregierung.“ Daneben begrüßte auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. das Urteil. „Eine zusätzliche Steuer hätte zudem Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört“, erläutert Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie von DEHOGA Bayern. Da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweite Relevanz. Insofern darf man gespannt sein, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu zu sagen hat.

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