Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Energieberatung im Mittelstand auch in Zukunft weiter fördern. Dazu ist am 1. März 2012 die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ in Kraft getreten. Hierbei werden Initialberatungen gefördert, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen.
Ziel der Energieberatung ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.
Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere KMU durch Zuschüsse unterstützt, sofern deren Energiekosten über 5.000 Euro liegen. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.